Einzonung Areal Usserdorf

Aktueller Stand

Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»

Der Gemeinderat Seftigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. August 2024 bis 30. September 2024, in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seftigen einzureichen. Einigungsverhandlungen werden voraussichtlich am 4. und/oder 11. Oktober 2024 durchgeführt.

Änderung Zonenplan – Auflage
Änderungen Baureglement – Auflage
Erläuterungsbericht – Auflage
Geringfügige Änderung kommunaler Richtplan – Auflage

Vorprüfungsergebnisse und  öffentliche Auflage

Das Vorprüfungsergebnis beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat ergeben, dass das Projekt genehmigungsfähig ist. Entsprechend folgt im Herbst 2024 die öffentliche Auflage. Bei allfälligen Einsprachen führt der Gemeinderat Einigungsverhandlungen durch. Auch wenn keine Einigungen erzielt werden, wird das Planerlassverfahren der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschliessend entscheidet der Kanton über allfällige offene Einsprachen und darüber, ob die Zonenplanänderung genehmigt werden kann. Wann die beschlussfassende Gemeindeversammlung durchgeführt wird, ist derzeit noch offen.

Mitwirkung und Vorprüfung

Am Donnerstag, 31. August 2023, fand in der Aula ein Informationsanlass statt, bei welchem das Projekt erstmals der interessierten Bevölkerung vorgestellt wurde. In der Zeit vom 1. September bis 8. Oktober 2023 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Der Gemeinderat hat die insgesamt 15 Eingaben ausgewertet und das Ergebnis im öffentlichen Mitwirkungsbericht festgehalten. Die Unterlagen wurden dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht, um die Genehmigungsfähigkeit des Projektes abzuklären. Ob die Umzonung (von Landwirtschaftsland in Bauland) realisiert werden kann, wird zu gegebener Zeit an einer Gemeindeversammlung entschieden.