Einzonung Areal Usserdorf

Aktueller Stand

Rückweisung an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 – Beschlussfassung vertagt

An der Gemeindeversammlung wurde ein Rückweisungsantrag mit 38 JA-Stimmen gegen 35 NEIN-Stimmen angenommen. Der Antragsteller verlangte, dass primär die Verkehrserschliessung rund um die Engpassstelle Oberdorfstrasse und auf der Ausserdorfstrasse besser und verbindlicher abgeklärt werden, bevor über die Einzonung abgestimmt wird. Die vom Gemeinderat bereits aufgegleisten Arbeiten werden fortgesetzt. Wann die Vorlage den Stimmberechtigten erneut vorgelegt wird ist derzeit noch offen.

 

Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung vom Montag, 25. November 2024

Während der öffentlichen Auflage sind 2 Einsprachen und 4 Rechtsverwahrungen eingegangen. Diese betreffen mehr die Erschliessung (Engpassstelle und Ausserdorfstrasse) und weniger das Bauprojekt. Auch nach den durchgeführten Einigungsverhandlungen bleiben die Einsprachen offen. Aus Sicht des Gemeinderats ist die Umzonung reif für die Beschlussfassung. Er legt diese am Montag, 25. November 2024 den Stimmberechtigten vor. Sollte die Gemeindeversammlung der Umzonung zustimmen, so würde das Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ca. Mitte 2025 über die Einsprachen entscheiden. Der Gemeinderat hat ein Ingenieurbüro zum Prüfen von Lösungsvarianten zum Beheben der von den Einsprechenden hervorgebrachten Mängel beauftragt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen mit den betroffenen Anwohnern besprochen um dereinst gegenüber dem Kanton als Strasseneigentümer vorstellig zu werden. Sollte die Umzonung rechtskräftig werden folgt anschliessend das ordentliche Baubewilligungsverfahren. Wann das Bauprojekt realisiert wird, ist derzeit offen und hängt vom weiteren Planungsverlauf ab.

 

Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»

Der Gemeinderat Seftigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 30. August 2024 bis 30. September 2024 in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seftigen einzureichen. Einigungsverhandlungen werden voraussichtlich am 4. und/oder 11. Oktober 2024 durchgeführt.

Änderung Zonenplan – Auflage
Änderungen Baureglement – Auflage
Erläuterungsbericht – Auflage
Geringfügige Änderung kommunaler Richtplan – Auflage

 

Vorprüfungsergebnisse und  öffentliche Auflage

Das Vorprüfungsergebnis beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat ergeben, dass das Projekt genehmigungsfähig ist. Entsprechend folgt im Herbst 2024 die öffentliche Auflage. Bei allfälligen Einsprachen führt der Gemeinderat Einigungsverhandlungen durch. Auch wenn keine Einigungen erzielt werden, wird das Planerlassverfahren der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschliessend entscheidet der Kanton über allfällige offene Einsprachen und darüber, ob die Zonenplanänderung genehmigt werden kann. Wann die beschlussfassende Gemeindeversammlung durchgeführt wird, ist derzeit noch offen.

 

Mitwirkung und Vorprüfung

Am Donnerstag, 31. August 2023, fand in der Aula ein Informationsanlass statt, bei welchem das Projekt erstmals der interessierten Bevölkerung vorgestellt wurde. In der Zeit vom 1. September bis 8. Oktober 2023 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Der Gemeinderat hat die insgesamt 15 Eingaben ausgewertet und das Ergebnis im öffentlichen Mitwirkungsbericht festgehalten. Die Unterlagen wurden dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht, um die Genehmigungsfähigkeit des Projektes abzuklären. Ob die Umzonung (von Landwirtschaftsland in Bauland) realisiert werden kann, wird zu gegebener Zeit an einer Gemeindeversammlung entschieden.