Vorprüfung Überbauungsordnung
Der Gemeinderat hat am 1. Juli 2024 die erarbeiteten Akten zur Überbauungsordnung zu Handen der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verabschiedet. Das AGR prüft die Genehmigungsfähigkeit. Mit dem Vorprüfungsergebnis kann Anfang 2025 gerechnet werden. Sollten keine Genehmigungsvorbehalte vermerkt werden, könnte im Frühling/Sommer 2025 die öffentliche Auflage erfolgen. Nach Abschluss von allfälligen Einigungsverhandlungen beschliesst der Gemeinderat über die Überbauungsordnung. Anschliessend entscheidet das AGR über allfällige offene Einsprachen und darüber, ob die Überbauungsordnung genehmigt werden kann.
Zonenplanänderung / Genehmigung
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Zonenplanänderung am 11. April 2023 genehmigt und die offenen Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen. Gegen diese Verfügung wurden keine Rechtsmittel ergriffen und sie ist somit rechtskräftig geworden. Auf Basis der Zonenplanänderung arbeitet die Bauherrschaft in der nächsten Zeit die Ueberbauungsordnung aus, diese wird die Grundlage für das spätere Baubewilligungsverfahren sein.
Die Gemeindeversammlung hat in geheimer Abstimmung mit 75 JA zu 54 NEIN Stimmen der Zonenplanänderung zugestimmt.
Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss sind keine Einsprachen eingegangen, somit ist der Beschluss rechtskräftig.
Die Unterlagen wurden dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung eingereicht, welches im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die beiden offenen Einsprachen entscheiden wird.
Am 6. September 2021 fand im Kirchlichen Begegnungszentrum (KBZ) ein öffentlicher Informationsanlass statt, an welchem 23 interessierte Personen teilgenommen haben.
Die Dokumentationen mit dem Mitwirkungsprotokoll wurden zur Vorprüfung an den Kanton weitergeleitet. Die Auswertung dieser Vorprüfung fand im Februar 2022 statt. In der Zeit vom 14. April 2022 bis 14. Mai 2022 erfolgte die öffentliche Auflage. Fristgerecht wurden 2 Einsprachen eingereicht. Die Einigungsverhandlungen wurden am 2. Juni 2022 geführt, welche ergebnislos offen blieben.
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 hat die Zonenplanänderung „Hohlenmatt“ zur Überarbeitung zurückgewiesen. Von den Anwohnern wurde das Projekt als zu mächtig empfunden, worauf die Bauherrschaft das Projekt redimensionierte.