Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung zur Zone mit Planungspflicht Nr. 1 «Oberdorfstrasse»

Öffentliche Planauflage; Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung zur Zone mit Planungspflicht Nr. 1 «Oberdorfstrasse»

Der Gemeinderat Seftigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im geringfügigen Verfahren vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. November bis 23. Dezember 2024, in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Seftigen unter www.seftigen.ch/neuigkeiten/ verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Seftigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat

Änderung der Überbauungsvorschriften
Erläuterungsbericht