Der Gemeinderat Seftigen bringt gestützt nach Art. 28 KGSchG sowie Art. 21 und 22 WVG die Überbauungsordnung Sicherung von bestehenden, öffentlichen Abwasser- und Wasserleitungen (SöL) zur öffentlichen Auflage.
Einzelne Leitungsabschnitte befinden sich auf dem Gebiet der Nachbargemeinden Burgistein und Gurzelen. Die Abwasser- und Wasseranlagen der Gemeinde Seftigen haben dabei u.a. ca. die folgenden Leitungslängen:
Die Überbauungspläne werden nur in der Gemeinde Seftigen aufgelegt. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. August 2026 bis 28. September 2026, in der Gemeindeschreiberei Seftigen auf. Die Unterlagen sind zusätzliche auf der Homepage der Gemeinde unter www.seftigen.ch/neuigkeiten verfügbar.
Die bestehenden Abwasser- und Wasseranlagen der Gemeinde Seftigen wurden bereits im Jahr 2000 mittels SöL gesichert. Im Jahr 2008 wurden die zwischenzeitlich entstandenen Ergänzungen und Erweiterungen separat gesichert. Die nun aktuellen Überbauungspläne werden mit deren Genehmigung die Leitungssicherungen aus den Jahren 2000 und 2008 ausser Kraft setzen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seftigen einzureichen.
Der Gemeinderat
Überbauungsordnung öffentliche Abwasserleitungen UeO SöL Plan 1/3
Überbauungsordnung öffentliche Abwasserleitungen UeO SöL Plan 2/3
Überbauungsordnung öffentliche Abwasserleitungen UeO SöL Plan 3/3
Blatteinteilung Überbauungsordnung öffentliche Abwasserleitungen UeO SöL
Überbauungsordnung öffentliche Wasserleitungen UeO SöL Plan