Der Gemeinderat Seftigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 3 «Hohlenmatt» zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. Juli 2025 bis 4. August 2025, in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter UeO zur ZPP Nr. 3 Hohlenmatt verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seftigen einzureichen. Einigungsverhandlungen werden voraussichtlich am 11. und/oder 18. August 2025 durchgeführt.
Der Gemeinderat