Abstimmungslokal
Das Stimmlokal befindet sich im Schulhaus Seftigen (Eingangshalle)
Für die Stimmabgabe an der Urne gilt folgende Öffnungszeit:
Am Abstimmungssonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
Nächste Abstimmungen und Wahlen
08.03.2026 Eidg. Abstimmungen
29.03.2026 Grossrats- und Regierungsratswahlen
14.06.2026 Eidg. und kant. Abstimmungen
27.09.2026 Eidg. und kant. Abstimmungen
29.11.2026 Eidg. und kant. Abstimmungen
Grundbachstrasse 4
Postfach 98
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 51
Ausweispapiere wie Wohnsitzbestätigungen, Lebensbescheinigungen usw. können bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung Thun
Mönchstrasse 4 b
3600 Thun
Die regionale Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenkasse Kanton Bern wurden zusammengeführt und treten neu unter dem Namen AVA Amt für Arbeitslosenversicherung auf. Zudem steht neu ein AVA Kundenservice-Center zur Verfügung, das Fragen sowohl zur regionalen Arbeitsvermittlung wie auch zur Arbeitslosenkasse Kanton Bern beantwortet.
AVA Kundenservice-Center: 031 636 70 00 oder www.be.ch/ava-kontakt
Allgemeine Informationen: www.be.ch/ava
Regionale Bauverwaltung RegioBV Westamt
Vorgasse 1
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 552 99 00
Berufsberatungs- und Informationszentren des Kantons Bern
BIZ Thun
Scheibenstrasse 11 C
3600 Thun
Kontakt: 031 635 59 00
Der Friedhof befindet sich in Gurzelen, auf der Zelg
Friedhofkommission Gurzelen
Dietrich Matthias, Präsident
Kapf 8
3663 Gurzelen
Kontakt: 033 345 02 01
Friedhofgärtner
Röthlisberger Stefan
Mattacker 48
3663 Gurzelen
Kontakt: 033 345 35 50
Friedhofverwaltung
Gemeindeverwaltung Gurzelen
Kontakt: 033 346 81 81
Dienststelle Oberland West
Scheibenstrasse 11
3600 Thun
Kontakt: 031 635 57 57
Die Schul- und Gemeindebibliothek ist öffentlich und befindet sich im Hauptgebäude des Schulhauses (beim Haupteingang links).
Baumann Alexandra, Leitung
Kontakt: 079 748 98 47
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
Kontakt: 058 462 65 00
Fankhauser Ruedi, Werkmeister-Stv.
Kontakt: 079 774 97 59
Stellvertreter: Gfeller Martin, Werkmeister
Kontakt: 079 667 11 93
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen?
Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird.
Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration behandelt. Informieren Sie sich in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Wichtig: Der Self-Check informiert aktuell nur über die erleichterte Einbürgerung aufgrund
– Ehe mit Schweizer/-in
– in eine Ehe umgewandelte eingetragene Partnerschaft mit Schweizer/-in
– Ausländer/-in der dritten Generation
Bitte beachten Sie: Der Self-Check Einbürgerung dient Ihrer Information und gewährt keinen Anspruch auf eine allfällige Einbürgerung.
Self-Check Einbürgerung Staatssekretariat für Migration
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern.
Regionale Energieberatung
Thun Oberland-West
Industriestrasse 6
3607 Thun
Kontakt: 033 225 22 90
Ackerbaustellenleiter
Dähler Martin
Dengel 336
3662 Seftigen
Kontakt: 079 343 23 42
Kammermann Kurt
Lerchenfeldstrasse 23
3603 Thun
Kontakt: 079 667 11 89
Amt für Landwirtschaft und Natur
Fachstelle Pflanzenschutz
3052 Zollikofen
Kontakt: 031 636 49 10
Seit 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Feuerung durchführen soll. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, müssen sich Messunternehmen für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Notruf 118
Kommandant Dähler Martin
Dengel 336
3662 Seftigen
Kontakt: 079 343 23 42
martin.daehler@gmail.com
Vize-Kommandant Muster André
Birkenweg 9
3662 Seftigen
Kontakt: 076 479 20 95
Kreisfeuerwehrinspektor Thun
Moser Stefan
Kornmattgasse 7
3700 Spiez
Kontakt: 079 687 15 76
stefan.moser@gvb.ch
Ansprechperson bei Wespen und Bienen
Gerber Adrian
Kontakt: 078 783 07 70
Kontakt: 033 346 60 85
Die Finanzverwaltung ist zuständig für:
Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern
Herrengasse 1
3000 Bern 8
Kontakt: 031 633 52 70
Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Aufgefundene Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Gemeindeschreiberei Seftigen
Dorfmatt 6
3662 Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Einzelbewilligung Gastgewerbe
Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb (Festwirtschaft) geführt, ist die nötige Bewilligung einzuholen. Auf der Website des Regierungsstatthalteramts können Sie prüfen, ob Ihre Veranstaltung bewilligungsfrei durchgeführt werden kann Fragen und Antworten (FAQ) Gastgewerbe (siehe bewilligungsfreie Anlässe).
Das Gesuch für eine Festwirtschaftsbewilligung ist fristgerecht mit den erforderlichen Beilagen (Jugendschutzkonzept, Getränke- und Speisekarte etc.) online oder in physischer Form bei der Gemeindeschreiberei einzureichen, welche das Gesuch prüft und an die zuständige Bewilligungsbehörde (Regierungsstatthalteramt Thun) weiterleitet. Das online Gesuch kann auf der Website des Regierungsstatthalteramts ausgefüllt werden. Für die Erfassung benötigen Sie ein BE-Login. Bei der online Einreichung fällt die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung weg. Die Gemeindeverwaltung prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Thun.
Informationen zum Brandschutz finden Sie auf heureka.ch.
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet Betriebsbewilligung Gastgewerbe heruntergeladen werden.
Gemeinderat Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Die Gemeindeschreiberei ist zuständig für:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Gemeindeverwaltung Seftigen
Dorfmatt 6
3662 Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Allmendstrasse 18
3600 Thun
Kontakt: 031 636 24 50
E-Mail-Adresse: gba.ol.be.ch
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
Kontakt: 031 633 43 60
Handlungsfähigkeitszeugnisse werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.
Das Gesuch um Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses kann persönlich am Schalter, per Post oder E-Mail direkt bei der KESB bestellt werden.
Schweizer Identitätskarte
Vorsprache im Ausweiszentrum nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Terminvereinbarungen telefonisch: 031 635 40 00 oder online: www.schweizerpass.ch
KESB Thun
Scheibenstrasse 5
Postfach 109
3602 Thun
Kontakt: 031 635 23 00
Dienststelle Oberland
Schloss 4
Postfach
3800 Interlaken
Kontakt: 031 635 97 30
Kantonales Laboratorium Bern
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Kontakt: 031 633 11 11
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Kontakt: 031 635 58 00
Per 1. Januar 2022 wurden die Ausgabestellen aufgelöst.
Auskunftstellen
Strassenverkehrsamt des Kantons Bern
Schermenweg 5
3001 Bern
Kontakt: 031 635 80 80
Verkehrsprüfzentrum Berner Oberland
Tempelstrasse 30
3608 Thun-Allmendingen
Kontakt: 031 635 80 80
Verein für Notwohnungen Region Gantrisch
Auskünfte erteilen folgende Sozialdienste:
Region Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 61
Region Riggisberg
Kontakt: 031 808 01 55
Schwarzenburg
Kontakt: 031 734 00 61
Ryser Simon
Gemeindepräsident
Kontakt: 079 456 81 04
Fankhauser Ruedi
Kontakt: 079 774 97 59
werkhof@seftigen.ch
Stellvertretung:
Gfeller Martin
Kontakt: 079 667 11 93
Schweizerpass
Vorsprache im Ausweiszentrum nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Terminvereinbarungen telefonisch: 031 635 40 00 oder online: www.schweizerpass.ch
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KESB Thun
Scheibenstrasse 5
3602 Thun
Kontakt: 031 635 23 00
Pilzkontrolle der Stadt Thun (kostenlos)
Allmendstrasse 8
3602 Thun
Kontakt: 033 221 52 59
Kantonspolizei
Polizeiwache Riggisberg
vordere Gasse 4
3132 Riggisberg
Kontakt: 031 638 83 40
Notruf 117
riggisberg@police.be.ch
Postangebot im BLS Reisezentrum
Bahnhof 1
3662 Seftigen
Kontakt: 058 327 20 47
In der Filiale mit Partner können Sie Ihre Postgeschäfte vor Ort und während den gesamten Öffnungszeiten des BLS Reisezentrums erledigen.
Geschäftsstelle Uetendorf
Kontakt: 033 346 40 30
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun
Kontakt: 031 635 56 00
GürbeForst AG
Haymoz Yves
Burgisteinstrasse 20
3665 Wattenwil
Kontakt: 079 908 10 49
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Kontakt: 031 635 58 00
Schulinspektorin, Kreis 3
Sutter Danielle
Bildungs- und Kulturkommission
Regionales Schulinspektorat Oberland (RIO)
Allmendstrasse 18
3602 Thun
Kontakt: 031 636 76 33
Einführung der integrierten Schulsozialarbeit an der Schule Seftigen (zweijährige Pilotphase ab Schuljahr 2024/25)
Die schulsozialarbeitende Person ist regelmässig mit einem erheblichen Stellenpensum an der Schule präsent und gewährleistet dadurch einen direkten Zugang für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrperson und Schulleitung und die Tagesschulleitung.
Schulsozialarbeiter an der Schule Seftigen:
Hürlimann Simon
Sozialdienst / Sozialhilfe
Grundbachstrasse 4
Postfach
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 61
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet auf www.taxme.ch praktische Online-Dienste an.
Für Fragen und Auskünfte steht die Finanzverwaltung Seftigen gerne zur Verfügung.
Online-Bestellung beim Bundesamt für Justiz EJPD
oder Bestellung am Postschalter (nur bei grösseren Poststellen möglich)
Verkehrsprüfungszentrum Berner Oberland
Tempelstrasse 30
3608 Thun-Allmendingen
Kontakt: 031 635 80 80
Dorfzytig 2026
Redaktionsschluss Frühlingsausgabe: 20.04.2026
Redaktionsschluss Winterausgabe: 18.10.2026
Veranstaltungen können ab 2026 neu in der Dorfzytig publiziert werden (nur von den Seftiger Vereinen gemeldete Anlässe in Seftigen werden berücksichtigt).
Testament / Letztwillige Verfügung deponieren:
Zur sicheren Aufbewahrung kann das Dokument bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Der Empfang des Testamentes wird quittiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament jederzeit wieder abholen.
Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben. Das Testament kann auch bei einem Notariatsbüro hinterlegt werden.
siehe Link KESB Thun
siehe Link Gesuchsformulare
Hotline: 0800 940 100
Die Wildhüter der Region Oberland-Oberes Gürbetal-Stockental sind bei Fragen rund um Wildtiere und Vögel täglich von 7.00 – 19.00 Uhr unter der angegebenen Nummer erreichbar.
Von 19.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens werden Personen, welche die Wildhut über die Hotline kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet.
Höchhusweg 5
3612 Steffisburg
Kontakt: 033 439 44 70
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
Kontakt: 031 635 43 00
Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH anzumelden. Für die Feststellung der Identität ist ein amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) vorzuweisen.
Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle oder mittels eUmzugCH zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:
– Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
– Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder einer Abmeldebestätigung
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
– Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)
Wegzug bei Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen
Umzug innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des gleichen Gebäudes
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des gleichen Gebäudes ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (zB 1. Stock rechts), mitzuteilen.