Hundetaxe
Die Hundetaxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, sofern er am 1. August (Stichtag) mehr als 6 Monate alt ist. Allen registrierten Hundehalter/innen wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Wir bitten Hundebesitzer/innen, die ihr Tier noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Rasse, des Alters und des Geschlechts des Hundes bis spätestens Mitte August bei der Finanzverwaltung Seftigen nachzuholen.
Allfällige Mutationen sind der Finanzverwaltung fortlaufend zu melden.
Kontakt: 033 346 60 85
Hundedatenbank AMICUS
Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz.
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei der Finanzverwaltung Seftigen als Hundehalter/in auf Amicus registrieren.
Hundehaltung im Kanton Bern
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
3000 Bern
Kontakt: 031 633 52 70
Robidog-Behälter
Hagi, Kirchzelg, Ausserdorf/Moosweg, Talmatt, Blattackerstrasse, Zeughausstrasse, Mühlemaad, Buchholzstrasse, Müsche-Brücke, Laueli-Parkplatz, Eggacker, Hausmatt, Oberdorfstrasse, Kappelen, Dorfmatt

Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern
c/o Berner Tierschutz
Oberbottigenweg 72
3019 Bern-Oberbottigen
Vermisste Tiere: 0900 1844 00 (Fr. 1.95/Min.)
Gefundene Tiere: 0800 1844 00 (Kostenlos)
Tierarztpraxis „ir EY“
Dr. med. vet. Patrick Messerli
Erlenstrasse 14
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 356 55 77
Regionale Kadaversammelstelle Burgistein
Pfandersmatt 3Q (bei Grastrocknungsanlage)
3664 Burgistein
Kontakt Anlagewarte: 033 345 56 46 / 079 254 31 42
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 10.30 – 11.30 Uhr
Samstag: 16.00 – 17.00 Uhr
Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Burgistein
Kontakt: 033 359 30 40
Dähler Martin
Dengel 336
3662 Seftigen
Kontakt: 033 345 05 82 / 079 343 23 42
Umstrukturierung der Wildhut
Ab 1. August 2026 wird die Wildhut im Kanton Bern neu organisiert. Zuständig für die Gemeinde Seftigen:
Wildhüter von Gunten Lukas, Kontakt 0800 940 100 / 3133*
Nehmen Sie mit dem Wildhüter Kontakt auf, wenn Sie tote Wildtiere finden oder kranke und verletzte Tiere beobachten. Wildhüter und Wildhüterinnen sind ausserdem Ansprechpersonen für Fragen zu Wildtieren und Vögeln.
Die Wildhüter stehen von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19 Uhr und 7 Uhr nimmt die Polizei Ihren Anruf entgegen (Tel 117).
Um die Nummer des zuständigen Wildhüters zu finden, können Sie suchen nach:
*Anleitung für den direkten Anruf an einen Wildhüter