Ganzer Kanton Bern: Weiterhin Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) weiterhin. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.

Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

Die zuständigen Stellen des Kantons Bern und die Gemeinde Seftigen bitten die Bevölkerung, folgende Punkte zu beachten:

  • Ausserhalb der  Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht entfachen
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen
  • Bei Wind ganz darauf verzichten
  • Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen
  • Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer
  • Weitere Informationen zum Thema http://www.be.ch/waldbrandgefahr
  • Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am Donnerstag, 20. August 2026 neu beurteilt

 

Merkblatt Feuerverbot was gilt (Stand 12.08.2026)