Reorganisation Regionale Bauverwaltung – RegioBV Westamt

Aktueller Stand

Die Gemeindeversammlung hat am 26. Mai 2025 das Reglement «Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt» mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 sowie die Ergänzung der Gemeindeordnung mit Inkraftsetzung per 1. Juli 2025 genehmigt.

Die RegioBV Westamt ist per 1. Januar 2026 in der neuen Organisationsform gestartet. Der Verwaltungsrat besteht aus 2 Mitgliedern Gemeinde Seftigen, 1 Mitglied Gemeinde Wattenwil, 1 Mitglied Gemeinde Forst-Längenbühl und 1 Mitglied Gemeinde Stocken Höfen. Seftigen als Sitzgemeinde besetzt das Präsidium.

Die Gemeinde Seftigen übernimmt die Rechnungsführungsaufgaben der RegioBV Westamt. Der entsprechende Mandatsvertrag wurde vom Gemeinderat Seftigen am 12. Januar 2026 genehmigt.

 

Ausgangslage

Im Herbst 2023 hat die Geschäftsleitung RegioBV Westamt beschlossen, im Rahmen einer Reform nach einem Organisationsmodell (einschliesslich Rechtsform) zu suchen, welches Schwächen der heutigen Organisation aufheben soll. Nach der ersten Vernehmlassung im Jahr 2024 stimmten die Mehrheit der Gemeinden der neuen Organisationsform als Gemeindeunternehmen zu. Weiter wurde entschieden, dass die Gemeinde Seftigen als alleinige Trägerschaft (Leihmutter-Gemeinde) tätig ist. Damit die neue Organisationsform per 1. Januar 2026 starten kann, wurden die entsprechenden Dokumente erarbeitet.

Die RegioBV schliesst mit allen angeschlossenen Gemeinden einen Zusammenarbeitsvertrag ab, in welchem u.a. Punkte wie die Aufgabenübertragung, die Aufgabenerfüllung, die Organisation RegioBV und die finanziellen Aspekte wie das Tarifmodell, die Höhe der Gemeindebeiträge, die Einmaleinlage sowie die Begrenzung des Eigenkapitals geregelt sind.

Da die Gemeinde Seftigen als Sitzgemeinde (Leihmutter-Gemeinde) tätig ist, erlässt sie die Rechtsgrundlage für das Gemeindeunternehmen. Das entsprechende Reglement muss der Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Gemeinde Seftigen ist vertraglich an das Gemeindeunternehmen gebunden und überträgt die Aufgaben mittels Reglements. In der Gemeindeordnung muss beim Art. 7 eine entsprechende Ergänzung vorgenommen werden. Die Genehmigung dieser Ergänzung wird in einem separaten Geschäft beantragt. Anpassungen in der Gemeindeordnung müssen ebenfalls von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung genehmigt werden.