Abfallberatung
Gemeindeverwaltung Seftigen
Dorfmatt 6
3662 Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Abfallstandortberatung
RegioBV Westamt
Vorgasse 1
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 41
Ausweispapiere wie Wohnsitzbestätigungen, Lebensbescheinigungen usw. können bei der Einwohnerkontrolle angefordert werden.
Regionale Bauverwaltung RegioBV Westamt
Vorgasse 1
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 41
Regelmässig wird die Verwaltung gebeten, Unterschriften zu beglaubigen. Gemäss der bernischen Notariatsverordnung ist hierfür einzig die Notarin / der Notar zuständig (Art. 62; BSG 169.112). Die Gemeindeverwaltung darf keine Unterschriften beglaubigen (zum Beispiel in Erbschaftsangelegenheiten) und diesen Service leider nicht bieten.
Hingegen darf die Gemeindeverwaltung Personalien oder den Wohnsitz von Einwohnerinnen und Einwohnern von Seftigen bestätigen (zum Beispiel Antrag für ein Generalabonnement der SBB).
Das Budget stellt die Grundlage für die Rechnung dar und wird jeweils für das nächste Kalenderjahr erstellt. Das Budget der Erfolgsrechnung ist verbindlich und wird zusammen mit der Steueranlage durch die Gemeindeversammlung vor Beginn des Rechnungsjahres beschlossen.
Datenschutzaufsichtsstelle der Gemeinde Seftigen:
Fankhauser & Partner AG
Bahnhofstrasse 39
4950 Huttwil
Kontakt: 062 962 33 55
Adressauskünfte an Privatpersonen oder Firmen werden nur auf schriftlichem Weg und bei Vorliegen eines begründeten Interessennachweises erteilt.
Die Auskunftsgebühr beträgt CHF 20.00. Telefonische Auskünfte werden nur an amtliche Stellen erteilt.
Gemäss Artikel 34 Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Seftigen, darf die Gemeinde an Dritte systematisch geordnete Daten, sogenannte Listenauskünfte, bekannt geben.
Eine Bekanntgabe für kommerzielle Zwecke ist jedoch untersagt.
Ihre Personendaten können Sie zum Schutz für Listenauskünfte sperren lassen.
Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Seit dem 1. März 2022 können Baugesuche und Voranfragen nur noch elektronisch über eBau durch die Gesuchstellenden einzureichen und elektronisch durch die Behörden zu bearbeiten.
Haben Bauwillige nicht die Möglichkeit, ein eBau-Gesuch zu erfassen, kann die eBau Eingabe durch Unternehmungen (Architekten, Planer usw.) erfolgen. Die RegioBV Westamt stellt eine Liste mit beratenden Stellen aus der Region zur Verfügung. Nebst der Liste finden Sie weitere nützliche Informationen rund ums Baugesuch auf der Webseite der Gemeinde Wattenwil
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen?
Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird.
Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration behandelt. Informieren Sie sich in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Wichtig: Der Self-Check informiert aktuell nur über die erleichterte Einbürgerung aufgrund
– Ehe mit Schweizer/-in
– in eine Ehe umgewandelte eingetragene Partnerschaft mit Schweizer/-in
– Ausländer/-in der dritten Generation
Bitte beachten Sie: Der Self-Check Einbürgerung dient Ihrer Information und gewährt keinen Anspruch auf eine allfällige Einbürgerung.
Self-Check Einbürgerung Staatssekretariat für Migration
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern.
Regionale Energieberatung
Thun Oberland-West
Industriestrasse 6
3607 Thun
Kontakt: 033 225 22 90
Fahrdienst Schweizerisches Rotes Kreuz
Vermittlungsstelle Oberland
Kontakt: 033 225 00 82
fahrdienst-oberland@srk-bern.ch
Der Finanzplan soll einen Überblick über die Entwicklung des Finanzhaushaltes der nächsten fünf Jahre geben. Es ist ein wichtiges Instrument des Gemeinderates, um die finanzielle Tragbarkeit von geplanten Investitionen oder anderen finanziellen Massnahmen beurteilen zu können. Der Finanzplan ist im Gegensatz zum Budget nicht verbindlich. Der Gemeinderat Seftigen informiert jährlich an der Gemeindeversammlung über den aktuellen Finanzplan.
Kontakt: 033 346 60 85
Die Finanzverwaltung ist zuständig für:
Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Aufgefundene Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Gemeindeschreiberei Seftigen
Dorfmatt 6
3662 Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Einzelbewilligung Gastgewerbe
Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb (Festwirtschaft) geführt, ist die nötige Bewilligung einzuholen. Hierzu verweisen wir auf die Änderungen per 1. Januar 2019. Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass mit den erforderlichen Beilagen (Jugendschutzkonzept, Getränkekarte, Hygienekonzept, Selbstkontrolle etc.) bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.
Gemeinderat Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Die Gemeindeschreiberei ist zuständig für:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Gemeindeverwaltung Seftigen
Dorfmatt 6
3662 Seftigen
Kontakt: 033 346 60 80
Häckseldienst findet 2x jährlich statt gemäss Abfallkalender (gebührenfrei)
Anmeldungen bei Gemeindeschreiberei
Kontakt: 033 346 60 80
Handlungsfähigkeitszeugnisse werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.
Das Gesuch um Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses kann persönlich am Schalter, per Post oder E-Mail direkt bei der KESB bestellt werden.
Offizielles Publikationsorgan ist der Amtsanzeiger Thun.
Jede Haushaltung erhält 2 mal jährlich ein Mitteilungsblatt (Dorfzytig).
Informationen aus dem Gemeinderat werden im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen und auf der Homepage publiziert.
Die Jahresrechnung gilt auch als „Rechenschaftsbericht“ des Gemeinderates über die Haushaltsführung. Sie weist nach, dass die budgetierten Vorgaben eingehalten wurden oder begründet allfällige Abweichungen. Die Jahresrechnung der Gemeinde Seftigen wird jeweils an der Gemeindeversammlung bis spätestens Ende Juni des folgenden Jahres beschlossen.
leolea
Tageseltern Thuner Westamt
Gasstrasse 4
3005 Bern
Kontakt: 031 311 77 16
Kappelen 4
3662 Seftigen
Glücki Daniela, Betriebsleiterin
Kontakt: 033 345 31 86
KESB Thun
Scheibenstrasse 5
Postfach 109
3602 Thun
Kontakt: 031 635 23 00
Dienststelle Oberland
Schloss 4
Postfach
3800 Interlaken
Kontakt: 031 635 97 30
RS Hilfsmittel GmbH
Bernstrasse 292
3627 Heimberg
Kontakt: 033 438 33 33
Kantonales Laboratorium Bern
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Kontakt: 031 633 11 11
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.
Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Kontakt: 031 635 58 00
Beim Bahnhof Seftigen steht ein rotes Mobility-Fahrzeug zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.mobility.ch oder via 24h-Dienstleistungscenter
Kontakt: 0848 824 812
Aktion der Gemeinde
Die Gemeinde Seftigen offeriert den ersten 25 Kunden aus Seftigen Fr. 100.– an ihre erste Fahrt mit dem am Bahnhof Seftigen stationierten Mobility-Auto. Beim Vorzeigen der ersten Rechnung bei der Gemeindeverwaltung wird dieser Betrag in Form eines Mobility-Gutscheins ausgehändigt.
Hinter MOONLINER steht die Nachtliniengesellschaft (NLG).
Per 1. Januar 2022 wurden die Ausgabestellen aufgelöst.
Auskunftstellen
Strassenverkehrsamt des Kantons Bern
Schermenweg 5
3001 Bern
Kontakt: 031 635 80 80
Verkehrsprüfzentrum Berner Oberland
Tempelstrasse 30
3608 Thun-Allmendingen
Kontakt: 031 635 80 80
Kostenlose Beratung für Eltern und Bezugspersonen von Kindern ab Geburt bis 5 Jahre.
Kontakt: 031 552 16 16
Notfalldienste für Arzt, Zahnarzt und Apotheke sind jeweils im Amtsanzeiger (Seite 1) publiziert.
Notfallnummer der Medphone
0900 57 67 47 (CHF 3.23/min Festnetz, gebührenfreie Warteschlaufe)
0900 57 67 48 (für Prepaid CHF 3.50/min)
Zahnärztlicher Notfalldienst für den Verwaltungskreis Thun
Kontakt: 058 636 00 00 (Spital Thun)
Der diensthabende Notfallzahnarzt ist rund um die Uhr erreichbar.
Verein für Notwohnungen Region Gantrisch
Auskünfte erteilen folgende Sozialdienste:
Region Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 61
Region Riggisberg
Kontakt: 031 808 01 55
Schwarzenburg
Kontakt: 031 734 00 61
Indermühle Urs
Gemeindepräsident
Kontakt: 079 636 97 93
Fankhauser Ruedi
Kontakt: 079 774 97 59
werkhof@seftigen.ch
Stellvertretung:
Gfeller Martin
Kontakt: 079 667 11 93
Pilzkontrolle der Stadt Thun (kostenlos)
Allmendstrasse 8
3602 Thun
Kontakt: 033 221 52 59
Kantonspolizei
Polizeiwache Riggisberg
vordere Gasse 4
3132 Riggisberg
Kontakt: 031 638 83 40
Notruf 117
riggisberg@police.be.ch
Postangebot im BLS Reisezentrum
Bahnhof 1
3662 Seftigen
Kontakt: 058 327 20 47
In der Filiale mit Partner können Sie Ihre Postgeschäfte vor Ort und während den gesamten Öffnungszeiten des BLS Reisezentrums erledigen.
Beratungsstelle Oberland
Niesenstrasse 1
3600 Thun
Kontakt: 058 775 13 00
Beratungsstelle Thun
Malerweg 2
3602 Thun
Kontakt: 033 226 60 60
Die Pro Senectute Kanton Bern bietet keinen Mahlzeitendienst mehr an.
GürbeForst AG
Haymoz Yves
Burgisteinstrasse 20
3665 Wattenwil
Kontakt: 079 908 10 49
Siegelungsbeauftrager
Haueter Christian
Moosweg 7
3662 Seftigen
Kontakt: 079 667 11 88
Sozialdienst / Sozialhilfe
Grundbachstrasse 4
Postfach 98
3665 Wattenwil
Kontakt: 033 359 59 61
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet auf www.taxme.ch praktische Online-Dienste an.
Für Fragen und Auskünfte steht die Finanzverwaltung Seftigen gerne zur Verfügung.
Online-Bestellung beim Bundesamt für Justiz EJPD
oder Bestellung am Postschalter (nur bei grösseren Poststellen möglich)
Testament / Letztwillige Verfügung deponieren:
Zur sicheren Aufbewahrung kann das Dokument bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Der Empfang des Testamentes wird quittiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament jederzeit wieder abholen.
Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben. Das Testament kann auch bei einem Notariatsbüro hinterlegt werden.
Ein Todesfall ist insbesondere für Angehörige ein tiefgreifender Moment. Darüber hinaus gibt es viel zu organisieren.
Das Merkblatt soll die Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit unterstützen:
Die Velovignette wurde ab 2012 abgeschafft.
In der Broschüre finden Sie und Ihre Angehörigen Informationen zu Dienstleistungen und Aktivitäten in der Gemeinde.
Seftigenstrasse 3
3662 Seftigen
Gemeindewerkmeister: Gfeller Martin
Kontakt: 079 667 11 93
Stellvertreter: Fankhauser Ruedi
Kontakt: 079 774 97 59
Hotline: 0800 940 100
Die Wildhüter der Region Oberland-Oberes Gürbetal-Stockental sind bei Fragen rund um Wildtiere und Vögel täglich von 7.00 – 19.00 Uhr unter der angegebenen Nummer erreichbar.
Von 19.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens werden Personen, welche die Wildhut über die Hotline kontaktieren, an die Polizei weitergeleitet.
Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH anzumelden. Für die Feststellung der Identität ist ein amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) vorzuweisen.
Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle oder mittels eUmzugCH zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:
– Gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
– Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldestempel der früheren Wohnsitzgemeinde oder einer Abmeldebestätigung
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
– Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)
Wegzug bei Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (zB 1. Stock rechts), mitzuteilen.